Beileidsbekundung

Hilfe für die Kondolenz im Trauerfall

Die richtigen Worte zu finden, um sein Beileid zu bekunden, ist nicht immer einfach. Viele Menschen haben die Befürchtung, sie könnten hier etwas falsch machen. Seien Sie unbesorgt. Wenn Sie mit wenigen, ehrlichen Worten Ihre Gefühle beschreiben, dann entsteht daraus genau die richtige Botschaft, die den oder die Empfänger erreicht. Ein ausgewähltes Zitat kann hilfreich sein, die eigene Trauer zu unterstreichen oder den Angehörigen Trost zu spenden.

Floskeln gilt es zu vermeiden, da sich der Trauernde damit nicht ernst genommen fühlt. Religiöse Formulierungen sollten nur angewendet werden, wenn der Verstorbene und seine Familie religiös geprägt sind. Eine aufrichtige Anteilnahme gibt den Hinterbliebenen das Gefühl, dass auch andere Wegbegleiter von dem Trauerfall betroffen sind. Für sie ist es wichtig und tröstlich, zu erfahren, dass sie nicht allein sind und auf diese Weise Hilfe und Mitgefühl erfahren.

Die Kondolenz hängt selbstverständlich von der Art der Beziehung ab, die man zu dem Verstorbenen und seinen Angehörigen hat. Einen Leitfaden mit unterschiedlichen Beispielen und Situationen finden Sie in unserem Ratgeber:

1. Persönliche Anrede

Die Formulierung der direkten Ansprache ist abhängig von Ihrer Beziehung zum Verstorbenen und seinen Angehörigen:

Liebe Maria, lieber Max, lieber Onkel Helmut,

Liebe Frau Maier, lieber Herr Müller, ­­­­

Liebe Familie Jäger,

Sehr geehrter Herr Doktor, (usw.)

2. Anfangsformulierungen

Beginnen Sie direkt mit Ihrer Kondolenz:

Wir können immer noch nicht fassen, dass Dein Bruder uns für immer verlassen hat ...

Zum Tode Ihres Mannes sprechen wir Ihnen unser tiefes Mitgefühl aus ...

Mit großem Bedauern haben wir heute vom Tode Ihrer Frau Mutter erfahren ...

Es schmerzt so sehr, einen guten Freund zu verlieren ...

Zu dem schweren Verlust durch den Tod Ihrer Frau spreche ich Ihnen mein herzliches Beileid aus ...

Mit Bestürzung habe ich vom tragischen Tod Deiner Tochter erfahren ...

3. Würdigung des Verstorbenen, persönliche Erinnerung

Was haben Sie besonders geschätzt, was wird Ihnen fehlen, woran erinnern Sie sich gerne?

Unser Leben wird ohne seinen Humor ärmer und kälter sein ...

Wir können wohl kaum ermessen, welchen Verlust sein Tod für Ihr Unternehmen darstellt ...

Viele Menschen werden sich dankbar und liebevoll an sie erinnern ...

Alle, die sie kennen durften, haben ihre ganz besondere Ausstrahlung und Hilfsbereitschaft geschätzt ...

In unserer jahrelangen Zusammenarbeit habe ich seine kollegiale Art zu schätzen gelernt …

Wir haben sie so lieb gehabt und ihre positive Lebenseinstellung war uns immer Vorbild und Ansporn ...

Wir werden ihn in bester Erinnerung behalten und sein Lebenswerk in seinem Sinne fortführen ...

Er war mein bester Freund, ich werde ihn nicht vergessen ...

4. Mitgefühl, Hilfe und Abschlussgrüße

Beenden Sie Ihr Kondolenzschreiben mit einem kurzen Satz des Mitgefühls und evtl. einem Hilfsangebot:

Wir fühlen und trauern mit Ihnen ...

Ich bin jederzeit für Dich und die Kinder da ...

Ich bin sehr traurig und in Gedanken bei Dir/Euch ...

Ich wünsche Ihnen all die Kraft, die Sie jetzt brauchen, um das Leben allein zu meistern ...

Ich werde alles tun, was in meiner Macht steht, um Sie dabei zu unterstützen ...

Lieber Michael, ich wünsche Dir und Deiner Familie die Kraft, die Ihr jetzt braucht, um ohne Jessica leben zu können ...

All Deine Lebenskraft sollte jetzt den Lebenden gehören, all unsere liebenden Gedanken und Erinnerungen sind bei Sabine, die jetzt erlöst ist ...

Mögen Ihre Glaubensüberzeugungen Ihnen und Ihren Angehörigen Trost und Hilfe sein ...

Ich kann nur ahnen, wie groß Ihr Schmerz und wie tief Ihre Trauer ist ...

Für mich ist Martins Tod ein schwerer Verlust ...

Sei umarmt ...

Mit stillem Gruß ...

Wir trauern mit Ihnen ...

In tiefer Trauer und innigem Mitgefühl ...

Das Leben ist stark und will immer weiterleben ...

Kinder im Trauerfall

Warum können wir Opa nicht im Garten begraben?

Ein Trauerfall in der Familie ist nicht nur eine große emotionale Belastung. Oft entstehen einschneidende Veränderungen, die die ganze Familie betreffen. Viele Erwachsene möchten ihre Kinder nicht belasten. Sie befürchten, dass eine Konfrontation mit den Themen Tod und Vergänglichkeit Ängste und Unsicherheiten auslöst.

Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass es jedoch wichtig ist, Kindern behutsam die Wahrheit zu sagen, ohne ihnen unrealistische Bilder zu vermitteln. Das ist hilfreich, um die Themen Tod, Trauer und Abschied zu enttabuisieren. Junge Menschen können begreifen, dass das Leben nicht endlos ist. Darüber hinaus haben sie auch ein Recht darauf, um einen lieben Menschen zu trauern, denn auch sie sind von dem Verlust und der veränderten Situation betroffen.

Lassen Sie Ihre Kinder an den Überlegungen zur Gestaltung des Abschieds teilhaben. Gebastelte Grabbeigaben oder selbst gemalte Bilder sind wichtige Gesten für die Trauerbewältigung. Gemeinsam zelebrierte Rituale können darüber hinaus auch hilfreich sein.

Weiterführender Link:
https://www.johanniter.de/lacrima-quickborn

Das Literaturangebot von Trauerhilfe für Kinder ist vielseitig. Wir haben nachfolgend einige Titel als Empfehlung für Sie zusammengestellt:

  • Wie mag’s denn wohl im Himmel sein?
    Autoren: Fabian und Christian Jeremies
  • Opa wohnt jetzt woanders: Eine Geschichte für Kinder über den Tod und die Trauer,
    Autorin: Susanne Bohne
  • Ich habe dich im Herzen: Erinnerungsbuch für trauernde Kinder,
    Autorin: Petra Jenni-Furrer
  • Fisch schwimmt nicht mehr,
    Autorin: Judith Koppen
  • Opa, welche Farbe hat der Tod?
    Autoren: Annett Stütze und Britta Vorbach

Trauerhilfe & Rituale

Individuelle Trauerbewältigung

Jeder Trauernde geht mit dem Verlust eines Menschen auf seine Weise um. Bestimmte Rituale können in dieser emotional aufgewühlten Zeit Halt bieten. Ein gemeinsamer Spaziergang zum Friedhof, die Pflege des Grabes sowie besonders gestaltete Stunden der Erinnerung sind für viele Menschen eine hilfreiche Form für ihre Trauerarbeit. Andere Menschen suchen einen Ausgleich in der Natur oder in der Bewegung, im Sport oder in kreativen Tätigkeiten, wie z. B. dem Malen, Schreiben oder Musizieren.

Unabhängig davon, für welchen Weg Sie sich entscheiden: Es ist wichtig, dass Sie sich Zeit nehmen für Ihre Trauer und die Schritte gehen, die Ihnen guttun. Auf Dauer unterdrückte Gefühle können später physische und/oder psychische Beeinträchtigungen hervorrufen.

Wenn Sie jedoch feststellen, dass die Trauer Ihren Alltag und Ihr Leben auch lange Zeit nach der Bestattung erheblich beschwert, ist es sinnvoll, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es gibt Therapeuten, Psychologen, Seelsorger und Gesprächskreise, die auf das Thema Trauer spezialisiert sind. Trauer ist kein Tabu. Viele Menschen leiden lange und intensiv unter dem Verlust eines Angehörigen. Ein Gespräch mit Menschen, die im Trauerfall ähnliche Erfahrungen und Gefühle erlebt haben, kann manchmal ganz neue Perspektiven entstehen lassen.

Wenn die Trauer übermächtig wird, sprechen Sie uns gerne an. Wir halten Adressen von professionellen Trauerhelfern und -gruppen für Sie bereit.

Unsere Literaturempfehlungen für die Trauerbewältigung:

Wo bist Du? Meine Trauer schmerzt. Mein Liebe sucht Dich: Hilfe für die Zeit der Trauer,
Autorin: Fiona Tiersen

Trauern, wenn Mutter oder Vater stirbt. Ich bewahre alles in meinem Herzen,
Autorin: Eva Terhorst

… und leben muss ich ohne Dich. Trauern für Anfänger,
Autor: Nico Gourgé

Kein Abend mehr zu zweit. Familienstand Witwe,
Autorin: Uta Schlegel-Holzmann

Ich spür noch immer ihre Hand: Wie Frauen den Tod ihrer Mutter bewältigen,
Autorin: Ruth Eder

Erinnerung ist Liebe, die bleibt. Gedanken für Trauernde,
Autoren: Irmgard Partmann/Marjolein Bastin

Nach der Bestattung

Worum muss ich mich nach der Bestattung kümmern?

Der Alltag nach der Bestattung und der Trauerfeier kehrt mit seinen Herausforderungen oft viel zu schnell wieder ein. Für Hinterbliebene entstehen gerade in dieser Zeit viele Fragen, wie z. B.:

  • Wer hilft mir bei der Beantragung der Rente?
  • Wer berät mich in rechtlichen Angelegenheiten, wie z. B. beim Nachlass?
  • Wer kann die Grabpflege übernehmen?
  • Welche Möglichkeiten für Trauertherapien gibt es?
  • Wer versorgt nun das Haustier?
  • Wie kann ich eine Haushaltsauflösung veranlassen?
  • Wer berät mich beim Verkauf von Immobilien?

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Hilfe benötigen. Wir helfen Ihnen persönlich weiter oder vermitteln Adressen von professionellen Dienstleistern.

Erben & Vererben

Die Regelung des eigenen Nachlasses

Die gesetzliche Erbfolge wird über das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Zu den Erben zählen unmittelbar die Kinder und Kindeskinder als „Erben erster Ordnung“. Nachfolgend sind weitere Angehörige erbberechtigt, u. a. die Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Ehepartner und eingetragene Lebensgemeinschaften genießen Sonderregelungen.

Das Testament

Erblasser, die die gesetzliche Erbfolge nicht berücksichtigen möchten, weil sie eigene Vorstellungen bezüglich der Verteilung ihres Vermögens haben, sind mit der Erstellung eines Testaments bzw. eines Erbvertrages gut beraten. Vielleicht möchten Sie einem nahestehenden Menschen ein Erbe zukommen lassen, der nicht direkt zu den gesetzlichen Erben gehört. Die Voraussetzungen für ein gültiges Testament sind: Es muss eigenhändig handschriftlich verfasst und mit Namen, Ort, Datum und Unterschrift versehen werden. Die Beratung durch einen Notar ist zwar mit Gebühren verbunden, kann jedoch spätere Unklarheiten und eventuelle Streitigkeiten unter den Erben vermeiden.

Für weitere Informationen zu Ihren Fragen rund um das Erbe empfehlen wir Ihnen die Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:

www.bmjv.de

 

 

Digitaler Nachlass

Formalitätenportal und digitales Erbe

Im Trauerfall gibt es eine Reihe von Formalitäten zu erledigen, bei denen wir Ihnen gerne behilflich sind. Unser Haus verfügt dazu über einen ausgezeichneten Formalitätenservice mit besonderem Erbenschutz.

Wir übernehmen für Sie beispielsweise sämtliche Abmeldungen bei allen Behörden, Vereinen, Organisationen und Unternehmen. Unser Service steht Ihnen über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie online und bequem von zu Hause auch selbstständig die Regelung notwendiger Formalitäten vornehmen.

Formalitätenportal

Unser geschütztes Formalitätenportal, für das Sie von uns persönliche Zugangsdaten erhalten, erfasst alle für Sie durchgeführten Abmeldungen und ermöglicht jederzeit auch selbstständig die Durchführung zusätzlicher Abmeldungen. Ist die Regelung des digitalen Nachlasses gewünscht, werden hier alle Ergebnisse der automatischen Recherche von Verstorbenen-Accounts und -Verträgen ständig aktualisiert angezeigt. Individuelle Recherchen bei beliebigen Webanbietern können einfach ergänzt werden.

Abmeldungen

Im Trauerfall entstehen einige notwendige und leider auch häufig bürokratisch mühsame Aufwände, die wir Ihnen gerne abnehmen. Dazu gehören typischerweise die Abmeldungen bei der Rentenversicherung, bei Krankenkassen und Versicherungen oder die Abmeldungen des Rundfunkbeitrages (GEZ) und anderer haushaltsbezogener Dienstleister, wie z. B. Telekommunikations- und Stromanbieter. Wir erledigen das für Sie umgehend, zuverlässig und mit Abmeldegarantie bei jedem beliebigen Empfänger.

Digitaler Nachlass

Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den digitalen Nachlass des Verstorbenen regeln zu lassen. Diese vielfach ausgezeichnete Zusatzleistung ist sinnvoll, wenn Sie keine Kenntnis von den und/oder keinen Zugriff auf die digitalen Hinterlassenschaften des Verstorbenen haben, jedoch eine regelmäßige Internetnutzung zu Lebzeiten bestand bzw. nicht auszuschließen ist. Sie benötigen zur Aktivierung des Online-Schutzpaketes keine Zugangsdaten oder Passwörter des Verstorbenen. Bei Deutschlands führenden Webanbietern lassen wir prüfen, ob ein Account, eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag mit der verstorbenen Person besteht (automatische Recherche bei ca. 250 Unternehmen). Sie legen fest, ob so ermittelte Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden sollen. Damit schützen Sie sich ggf. vor unnötig weiterlaufenden Kosten aus Verträgen. Werden Guthaben oder andere Vermögenswerte ermittelt, kommt es zur geregelten Auszahlung bzw. Übertragung an die Erben. An den Verstorbenen adressierte Werbepost wird durch die Benachrichtigung der Unternehmen abbestellt. Jeglicher Zugriff auf digitale Inhalte des Verstorbenen bei Webanbietern (z. B. E-Mails, Musikdateien, Fotos usw.) durch uns oder andere Dritte wird dabei garantiert ausgeschlossen.

Soziale Netzwerke

Im Internet veröffentlichte Profile des Verstorbenen bei sozialen Netzwerken, wie z. B. Facebook, Xing, LinkedIn, Twitter, Instagram u. a., können auf Ihren Wunsch deaktiviert oder gelöscht werden. Je nach Anbieter ist auch die Aktivierung eines sogenannten Gedenkzustandes möglich.

Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Patientenverfügung

Selbstbestimmte Entscheidungen im Krankheitsfall

Es kann jedem passieren: Ein plötzlicher Unfall oder eine schwere Krankheit kann dazu führen, dass ein Mensch nur noch künstlich am Leben erhalten werden kann. Wer frühzeitig selbst bestimmen möchte, was im Ernstfall mit ihm geschieht, sollte eine Patientenverfügung verfassen. Mit dieser schriftlichen Erklärung legen Sie fest, in welchen Krankheitssituationen welche Behandlung erfolgen soll und wann Sie keine medizinischen Maßnahmen wünschen. Dazu ist weder eine notarielle Beglaubigung noch eine bestimmte Form notwendig.

Wichtig ist, dass Sie Ihre Patientenverfügung mit Datum und Unterschrift versehen. Die Verfügung sollte regelmäßig (z. B. jährlich) neu unterschrieben und an einem leicht auffindbaren Ort aufbewahrt werden. Eine Betreuungsverfügung ist darüber hinaus eine sinnvolle Ergänzung, um sich hier abzusichern.

Auf der Internetseite des Bundeministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz können Sie sich das Formular downloaden und Sie erhalten darüber hinaus weiterführende Informationen:

www.bmjv.de

Organspende

Wie werde ich Organspender/in?

Es gibt viele ernsthaft erkrankte Patienten, die seit geraumer Zeit auf ein Spenderorgan warten, das ihre Lebenszeit verlängert. Die Organspende ist eine freiwillige Handlung, bei der Sie entscheiden können, ob Sie generell als Spender/in zur Verfügung stehen und welche Organe gespendet werden dürfen. Mit einem Organspendeausweis halten Sie Ihre Wünsche fest. Diesen erhalten Sie kostenlos in Apotheken, Arztpraxen oder als Download auf der u. a. Internetseite.

Sprechen Sie mit Menschen, die Ihnen nahestehen, über die Möglichkeiten der Organspende. Eine bewusste Auseinandersetzung mit dem Thema erleichtert sicherlich die Entscheidung, die sehr persönlich ist und auch entsprechend respektiert werden sollte.

www.organspende-info.de

FAQs

Um die Gepflogenheiten, die mit einer Bestattung verbunden sind, ranken sich noch heute viele Vorurteile und Unsicherheiten. Mit den nachfolgenden Fragen und Antworten und der Weiterleitung zum Erhalt näherer Informationen möchten wir Ihnen hier Transparenz bieten.

Gerne sind wir für Ihre Fragen auch persönlich da.

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

Nein, in Deutschland ist die Mitnahme der Urne aufgrund der Bestattungspflicht nicht erlaubt. In einigen Ländern, wie z. B. in der Schweiz oder in den Niederlanden, liegen hierzu keine gesetzlichen Einschränkungen vor.

Ist es möglich, einen Sarg zu bemalen?

Ja, das ist möglich.

Gibt es für mich auch eine Trauerrede, wenn ich aus der Kirche ausgetreten bin?

Für Menschen, die keiner Konfession angehören, stehen freie Trauerredner zur Verfügung.

Welche Kleidung ist für eine Beerdigung angemessen?

Früher war ausschließlich schwarze Kleidung üblich. Die Farbe Schwarz ist heute auch noch angebracht. Möglich sind aber auch andere dunkle Töne, wie z. B. Dunkelblau. Der Kleidungsstil sollte dezent und dem Anlass entsprechend festlich gewählt werden.

Kann ich mir meine Grabstätte schon zu Lebzeiten aussuchen?

Ja, das ist möglich, z. B. im Rahmen der Bestattungsvorsorge.

Kann eine Bestattung auch besonders umweltbewusst gestaltet werden?

Ja. Neben der Auswahl einer naturnahen Bestattungsart gibt es Särge, Urnen und Wäschegarnituren aus biologisch abbaubaren Materialien.

Ist eine Hausaufbahrung möglich?

Ja. Der Verstorbene kann bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben.

Wie hoch sind die Bestattungskosten?

Die Bestattungskosten setzen sich immer nach den individuell beauftragten Leistungen zusammen.

Kann ich in der Grabstelle meines Partners bestattet werden?

Ja. Das Wahlgrab ist hierfür die passende Ruhestätte. Das Nutzungsrecht sollte vorab geklärt werden.

Welche pflegefreien oder pflegearmen Grabarten gibt es?

Die Beisetzung in einer Urnen-Rasengrabstelle und auch die Baumbestattung stehen als pflegefreie Bestattungsformen zur Verfügung. Selbstverständlich fällt bei der Seebestattung auch kein Pflegeaufwand des Grabes an.

Anonyme Gräber benötigen keine Grabpflege. Allerdings kann das Fehlen eines Grabes als Ort der Trauer für die Hinterbliebenen problematisch werden. Als Alternative ist die Urnen-Rasengrabstelle, die Baum- oder die Seebestattung eine Möglichkeit.

Was ist eine Mindestruhefrist?

Hierbei handelt es sich um den Zeitraum der Belegung der Grabstelle. Dieser wird von den gesetzlichen Bestimmungen im jeweiligen Bundesland vorgegeben. In der Regel liegt die Frist bei durchschnittlich 20 Jahren in Schleswig-Holstein, in Hamburg bei 25 Jahren. Einige Grabformen erlauben eine anschließende Verlängerung.

Welche Bestattungsformen in der Natur sind möglich?

Baumbestattungen und Seebestattungen sind naturnahe Bestattungsformen, die in Deutschland erlaubt sind. In unseren benachbarten Ländern, wie z. B. in den Niederlanden, in Frankreich oder in der Schweiz, gibt es außerdem Ballon-, Almwiesen-, Bergbach- und Flussbestattungen.

Gibt es in Norderstedt einen Tierfriedhof?

Der Tierfriedhof Nord in Norderstedt/Glashütte, Wilstedter Weg 133, bietet den Menschen einen Ort in Würde für die letzte Ruhe ihres Haustiers.

www.tierfriedhof-nord.de

Lexikon Bestattungen

Auf dieser Seite finden Sie unser Bestattungslexikon mit kurzen Erläuterungen zu allen Themen, die mit Tod, Trauer, Bestattung und Abschied verbunden sind – in alphabetischer Reihenfolge.

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Almwiesenbestattung

Die Asche wird auf einer Almwiese beigesetzt. Diese Bestattungsform kann in der Schweiz durchgeführt werden.

Anonyme Bestattung

Der Verstorbene wird ohne eine gekennzeichnete Grabstelle, meistens ohne Anwesenheit der Angehörigen, beigesetzt.

Aschekapsel

Behältnis zur Aufbewahrung der Asche des Verstorbenen.

Aufbahrung

Der Verstorbene wird für die Abschiednahme im geöffneten oder im geschlossenen Sarg aufgebahrt.

Aufbahrungsraum

Die Abschiednahme findet hier am geöffneten oder am geschlossenen Sarg im privaten Rahmen statt.

Ballonbestattung

Die Asche des Verstorbenen wird im Rahmen eines Fluges mit dem Heißluftballon verstreut. In Deutschland ist diese Bestattungsart nicht erlaubt.

Baumbestattung

Naturnahe Form der Beisetzung ohne Grabpflege: Die Asche des Verstorbenen wird an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt.

Beerdigungskaffee

Zusammenkunft der Trauergäste nach den Feierlichkeiten in einer Gastronomie oder im Trauercafé des Bestattungshauses.

Bergbachbestattung

Die Asche des Verstorbenen wird in bzw. über einem Bergbach verstreut.

Bestattungsfachkraft

Dreijährige berufsbezogene Ausbildung, die seit 2003 angeboten wird.

Bestattungsfachwirt

Die Ausbildung wird mit einer Prüfung vor der IHK abgeschlossen.

Bestattungspflicht

Jeder Verstorbene muss nach den gesetzlichen Richtlinien beerdigt/beigesetzt werden.

Bestattungsvorsorge

Vereinbarung, dass die Wünsche eines Menschen bezüglich seiner eigenen Bestattung später sorgfältig umgesetzt werden.

Christliche Bestattung

Die Bestattungsrituale der katholischen und evangelischen Konfession unterscheiden sich in einigen Merkmalen.

Danksagung

Sie wird von den Angehörigen den Teilnehmern der Trauerfeier und den Kondolenzgebern ausgesprochen.

Dauergrabpflege

Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung, dass das Grab kontinuierlich von Fachkräften (Floristen, Friedhofsgärtnereien etc.) nach den Wünschen der Hinterbliebenen gepflegt wird.

Diamantbestattung

Ein geringer Teil der Asche des Verstorbenen wird im Ausland zu einem Diamanten als wertvolles Erinnerungsstück verarbeitet.

Einbalsamierung/Embalming

Hierbei handelt es sich um die Versorgung des Leichnams.

Einbettung

Würdevolle Einsargung des Verstorbenen.

Einäscherung/Kremation

Der Leichnam wird in einem Krematorium eingeäschert.

Erbschein

Dieser muss im Todesfall von den berechtigten Erben beantragt werden.

Erdbestattung

Der Leichnam des Verstorbenen wird in einen Sarg gebettet und nach der Trauerfeier zu Grabe getragen.

Erinnerungsschmuck

Ein Fingerabdruck kann zu einem besonderen Schmuckstück verarbeitet werden.

Exhumierung

Der bereits bestattete Verstorbene wird nach Anordnung der Justiz im Rahmen eines Strafverfahrens wieder ausgegraben und untersucht.

Fachgeprüfter Bestatter

Fachspezifische Ausbildung mit Abschluss: Geprüfter Bestatter/Geprüfte Bestatterin.

Feuerbestattung

Der Leichnam des Verstorbenen wird in einem Krematorium eingeäschert. Die Asche wird später wunschgemäß beigesetzt. Es gibt viele Arten der Feuerbestattung.

Fingerprints

Der Fingerabdruck eines Menschen wird in ein ausgewähltes Schmuckstück geprägt.

Flussbestattung

Die Asche des Verstorbenen wird über einem Fluss verstreut. Diese Bestattungsform ist in Deutschland nicht erlaubt und kann nur im Ausland durchgeführt werden.

Friedhof

Parkähnlich gestaltete Anlage, auf der die Verstorbenen in einer Grabstelle bestattet werden.

Friedhofskapelle

Eine Kapelle auf dem Friedhof dient für Trauerfeiern.

Friedhofssatzung

Gesetzliche Richtlinien zur Bestattung/Beisetzung der Verstorbenen auf den Friedhöfen. Regionale Unterschiede sind in Deutschland vorhanden.

Friedhofszwang

In Deutschland müssen Verstorbene auf Friedhöfen ordnungsgemäß bestattet werden.

Friedwald

Besonders ausgewiesene Waldareale, die für Baumbestattungen zur Verfügung stehen.

Gemeinschaftsgrabstätte

Grabstätte mit mehreren Grabstellen für Verstorbene. Eine Kennzeichnung der Grabstellen ist möglich.

Grabbeigabe

Persönlicher Gegenstand, den die Angehörigen während der Beerdigung in das Grab legen können.

Grabgestaltung und -pflege

Die Erscheinung eines Grabes wird maßgeblich durch die Gestaltung und die Pflege bestimmt.

Grabmal und -stein

Besondere Denkmale für Gräber sind Grabsteine, die von Steinmetzen hergestellt werden.

Grab/Grabstelle

Das Grab ist die letzte Ruhestätte eines Verstorbenen auf dem Friedhof und ein wichtiger Ort für die Trauer der Hinterbliebenen. Es gibt Gräber für Erd- und Feuerbestattungen.

Gruft

Grabstelle mit einer oder mehreren Grabkammern. Wird oft als Familienruhestätte genutzt.

Hospiz

In einem Hospiz werden Menschen, denen aus gesundheitlichen Gründen nur noch wenig Lebenszeit bleibt, kompetent versorgt und fürsorglich gepflegt (Sterbebegleitung).

Islamische Bestattung

Diese ist auf einigen Friedhöfen gestattet und richtet sich nach den entsprechenden Ritualen.

Jahresgedenken

Wenn Angehörige Anzeigen zum Todestag ihres Verstorbenen schalten.

Jüdische Bestattung

Erfolgt nach den Ritualen der jüdischen Trauerkultur.

Katafalk

Sargständer/Gerüst zur Aufbahrung eines Sarges in Würde (früher auch Totenbahre genannt).

Kolumbarium

Urnenkammern, die sich einer Nischenwand befinden – Grabstelle für Feuerbestattungen auf Friedhöfen. Inzwischen gibt es auch einige Bestattungshäuser, die diesen Service anbieten.

Kondolenz

Die persönliche Beileidsbekundung im Trauerfall, die schriftlich und/oder mündlich erfolgen kann.

Kondolenzliste

Liegt für die Trauergäste bei der Abschiednahme für die Beileidsbekundung aus.

Krematorium

Spezielle Einrichtung, die für die fachgerechte Einäscherung von Verstorbenen sorgt.

Leichenschmaus

Veralteter Begriff für die Zusammenkunft der Trauernden nach der Trauerfeier in einer Gastronomie. Heute eher: Beerdigungskaffee, Kaffee/Teetafel.

Leichenschau

Hierbei handelt es sich um die Untersuchung des Körpers einer menschlichen Leiche, um den Zustand des Todes festzustellen bzw. die Gründe zu erforschen, die den Tod herbeigeführt haben.

Luftbestattung

Die Asche des Verstorbenen wird über die Luft verstreut, z. B. per Flugzeug, Hubschrauber oder Heißluftballon. In Deutschland ist diese Bestattungsform nicht erlaubt.

Mausoleum

Besondere Grabeinrichtung mit eigenen Räumlichkeiten, die von den Angehörigen besucht werden können.

Nachruf

Dabei wird der Verstorbene schriftlich, z. B. in Form einer Anzeige, oder auch mündlich gewürdigt.

Naturbestattung

Oberbegriff für naturnahe Bestattungsarten.

Nutzungsrecht

Zeitraum für den Pachtvertrag der Grabstelle. Die Dauer erstreckt sich meist über 20 Jahre (Ruhefrist), kann auf Wunsch auch verlängert werden.

Obduktion

Medizinische Feststellung der Todesursache (natürlicher Tod oder Tod unter Fremdeinwirkung).

Patientenverfügung

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre Wünsche nicht mehr äußern können, tritt die Patientenverfügung in Kraft. Sie legt verbindlich fest, welche medizinischen Maßnahmen eingeläutet oder vermieden werden sollen.

Querdenken

Die individuelle Gestaltung eines Abschieds ist besonders wichtig für die Trauerbewältigung. Hierzu zählen z. B. bewusst ausgewählte Elemente und persönlicher und kreativer Einsatz.

Rasengrab

Der Verstorbene wird in einem Sarg oder einer Urne auf einer besonders ausgewiesenen Rasenfläche bestattet.

Reihengrab

Das Friedhofsamt bestimmt die Lage der Grabstelle. Die Gräber werden „der Reihe nach“ vergeben.

Ruheforst

Ausgesuchte Waldareale, die für Baumbestattungen zur Verfügung stehen.

Ruhefrist

Zeitraum für die Belegung einer Grabstätte, die erst nach Ablauf neu belegt werden darf.

Sarg

Der Verstorbene wird in einen Sarg gebettet und darin nach der Trauerfeier zu Grabe getragen.

Scheintod

Alle Anzeichen von Leblosigkeit treten auf, sind jedoch nicht eindeutig. Es bedarf der medizinischen Feststellung des Todes.  

Schmuckurne/Überurne

Die ausgesuchte Urne, in der die Aschekapsel platziert wird. Die Urne wird beigesetzt.

Seebestattung

Die Asche eines Verstorbenen wird mit einer wasserlöslichen Spezialurne dem Meer übergeben.

Sepulkralkultur

Umfasst alle kulturellen und geschichtlichen Aspekte rund um die Themen Tod, Trauer und Sterben.

Steinmetz

Sorgt für die Fertigung von Grabmalen und -steinen für die persönliche Kennzeichnung des Grabes.

Sterbegeld

Bis zum Jahr 2004 erhielten die Angehörigen im Trauerfall von den Krankenkassen einen Zuschuss für die Beerdigungskosten. Danach wurde diese Leistung ersatzlos gestrichen.

Sterbegeldversicherung

Versicherungsleistung, die im Trauerfall ausgezahlt wird.

Sterbetalar

Wäsche/Kleidung für den Verstorbenen für die Beerdigung.

Sterbeurkunde

Diese muss von den Angehörigen beantragt werden. Sie dient oft als Beweisgrundlage für die Anforderung von Leistungen. Ihr Bestattungshaus hilft Ihnen bei den Formalitäten.

Testament

Persönliche Verfügung eines Menschen zur Bestimmung der Verteilung des Erbes. Setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft.

Thanatologie und -praxie

Fachgerechte und kosmetische Herrichtung eines Verstorbenen zur Aufbahrung in Würde. Hierfür gibt es eine besondere Qualifikation.

Totenmaske

Abdruck eines Gesichts zu Lebzeiten oder im Todesfall als besonderes Erinnerungsstück.

Totenschein

Wird vom Arzt ausgestellt. Die Bescheinigung ist für die Überführung seitens des Bestatters erforderlich.

Trauer

Der Schmerz über den Verlust eines Menschen.

Trauerdrucksachen

Anzeigen, Nachrufe, Danksagungen etc. sind wichtige Rituale innerhalb eines Trauerfalls.

Trauerfeier

Der feierliche Abschied von einem Verstorbenen. Die Zeremonie wird von bestimmten Ritualen begleitet und wunschgemäß gestaltet.

Trauerfloristik

Blumenschmuck für den Abschied und die letzte Ruhestätte (Kränze, Gestecke, Gebinde etc.).

Trauerhalle/Feierhalle

Räumlichkeit, in der die Trauerfeier stattfindet. Die Trauerhalle wird wunschgemäß dekoriert.

Trauerhilfe

Professionelle Helfer (Therapeuten, Seelsorger, Psychologen, Selbsthilfegruppen etc.) unterstützen Hinterbliebene bei ihrer Trauerbewältigung.

Trauerliteratur

Bücher, Zeitschriften und weitere Druckwerke, die sich mit den Themen Tod, Trauer und Abschied beschäftigen.

Trauermusik

Die ausgewählte Musik, die den Abschied begleiten soll. Diese kann per Tonträger oder auch live gespielt werden.

Trauersymbolik

Für die Gestaltung individueller Trauerdrucksachen stehen verschiedene Symboliken zur Verfügung.

Trauerrede

Die Trauerrede würdigt den Verstorbenen in Worten. Sie kann von einem Geistlichen, einem weltlichen Redner oder auch von einem Angehörigen gehalten werden.

Umbettung

Die Ausgrabung eines Sarges oder einer Urne, die in einem anderen Grab neu beigesetzt werden.

Urne

Die Asche des Verstorbenen wird nach der Einäscherung in das Gefäß gefüllt. Es stehen verschiedene Materialien/Formen zur Auswahl.

Urnengrab

Besondere Grabstellen, die für Urnenbestattungen vorgesehen sind.

Urnenschmuck

Blumenschmuck für die Urnenbeisetzung.

Überführungen

Der Verstorbene wird von einem Ort zu dem gewünschten Ort transportiert (national und international).

V

Wahlgrab

Die Grabstelle wird von den Angehörigen ausgesucht.

Weltraumbestattung

Ein geringer Teil der Kremationsasche wird ins Weltall befördert.

X-Trauergäste

Abschied im kleinen oder im größeren Rahmen: Wen lade ich zur Trauerfeier ein? Die Entscheidung hierfür ist sehr persönlich. Auf eine ganz private Abschiednahme kann auch eine Trauerfeier mit öffentlichem Charakter folgen.

YouTube

Der Abschied von vielen prominenten Persönlichkeiten nationaler oder internationaler Herkunft ist seit vielen Jahren über YouTube zu sehen. Inzwischen werden oft auch Trauerfeiern privater Personen über den Kanal zugänglich gemacht.

Zinksarg

Bei internationalen Überführungen wird für den Transport zusätzlich ein Zinksarg verwendet, der verlötet wird.

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